Reinigungskraft (Hotel) Zimmermädchen/Roomboy (m/w/d) 130/2026
Dienststellen u Einrichtungen der Stationierungsstreitkräfte Zivilpersonalbüro Reinigungskraft (Hotel) Zimmermädchen/Roomboy (m/w/d) 130/2026
Description
Reinigungskraft (Hotel) (m/w/d)
Zimmermädchen/Roomboy (m/w/d)
Ausschreibungsnummer: 130/2026
**Konditionen:** Befristeter Vertrag für längstens 2 Jahre ohne Sachgrund, Vollzeit 39 Stunden/Woche,unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit einschließlich Arbeit an Wochenenden und Feiertagen. Die Stelle ist als H-1 mit einem Gehalt von 2.444,82 € brutto pro Monat bei 39 Stunden/Woche eingruppiert.
**Ihre Aufgaben:** Durchführung einer Vielzahl von Reinigungsaufgaben, einschließlich der Reinigung von Gästezimmern und weiteren Bereichen des Hotels. Die Aufgaben umfassen zum Beispiel: Beziehen von Betten, Auffüllen des Verbrauchsmaterials und Wechsel der Handtücher, Staubwischen, Staubsaugen etc.
**Ihr Profil**
- Grundkenntnisse der englischen Sprache
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
- Heben und Tragen mittelschwerer Gegenstände mit einem Gewicht von bis zu 10 kg (20 Pfund) erforderlich
**Wir bieten: pünktliche, tarifliche Bezahlung nach TVAL II, 6 Wochen Jahresurlaub, Urlaubs- & Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen, arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge, kostenfreie Nutzung des Fitnessbereiches, bezahlte Freistellungen nach Tarifvertrag**.
**Wir bitten um Beachtung folgender Hinweise:**
- In dieser Stellenausschreibung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen jeden Geschlechtes
- Die aufgeführte Position ist grundsätzlich auch für schwerbehinderte Menschen geeignet
- Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.Die genaue Ausgestaltung hängt jedoch von
verschiedenen Faktoren ab.
- Ohne entsprechende Zeugnisse/Qualifikationsnachweise/Führerscheine kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden
- Bewerber, die ausländische Schulabschlüsse vorlegen, müssen ein Anerkennungsschreiben der ausländischen Schulbildung von der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem sie wohnen, einreichen. In Rheinland-Pfalz ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier zuständig
- Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.